Einspeisevergütung Photovoltaik 2012
Profitabel Solarstrom produzieren
Wer eine Solaranlage betreibt, für den wird die Einspeisevergütung Photovoltaik die Haupteinnahmequelle sein. Jede Anlage speist den Strom ins öffentliche Netz ein. Dies wird über die PV Vergütung entlohnt. Bei der Einspeisevergütung wird pro Kilowattstunde (kWh) abgerechnet.

Vor Einführung der Einspeisevergütung für Photovoltaik haben die Besitzer der Solaranlagen den Strom für die eigenen Bedürfnisse genutzt. Lediglich bei einer Überproduktion, die das eigene Haus
nicht nutzen konnte, wurde der Strom ins öffentliche Netz eingespeist. Durch die Einspeisevergütung Photovoltaik ist es für die Hausbesitzer rentabler, den produzierten Strom komplett ins öffentliche Netz einzuspeisen. Zur Abrechnung wird ein Zähler im jeweiligen Haus eingebaut.
Grundlage der Einspeisevergütung für Photovoltaik
Als Teil des Erneuerbare Energien Gesetzes, auch EEG genannt, ist die Einspeisevergütung ein Fördermittel für die Produktion von Strom aus umweltfreundlichen Quellen. Die Netzbetreiber sind zur Zahlung der Vergütung gesetzlich verpflichtet. Der genaue Betrag der Vergütung wird anhand der Art und Größe der Photovoltaikanlage bestimmt.
Kleinere Photovoltaik Anlagen mit einer Leistung von maximal 30 kWp werden 2011 mit einer höheren Einspeisevergütung Photovoltaik belohnt als Anlagen auf freien Feldern oder Großanlagen. Für Betreiber von Solaranlagen ist die Vergütung eine sichere und langfristige Einnahmequelle, da sie von der Bundesregierung 20 Jahre lang garantiert wird. Die daraus resultierenden Erträge können somit im Voraus berechnet werden, wodurch Photovoltaikanlagen für Investoren sehr attraktiv sind.
Die aktuelle PV Vergütung für 2011 und 2012
| Inbetriebnahmezeitpunkt |
01.01.2011 bis 31.12.2011 |
01.01.2012 bis 31.12.2012 |
| Solarstromvergütung Aufdachanlagen (Cent/kWh) |
||
| < 30 kWp |
28,74 | 24,43 |
| > 30 kWp bis 100 kWp |
27,34 | 23,23 |
| > 100 kWp bis 1000 kWp |
25,87 | 21,98 |
| > 1000 kWp | 21,57 | 18,33 |
| Solarstromvergütung Freiflächenanlagen (Cent/kWh) |
||
| auf Konversionsflächen |
22,07 |
18,76 |
| auf sonstigen Flächen |
21,11 |
17,94 |
| auf Grünflächen (Ackerland) |
- |
- |
| Eigenverbrauchsvergütung (Cent/kWh) |
||
| Anlagen < 30 kWp Eigenverbrauch Anteil bis 30% |
12,36 | 8,05 |
| Anlagen < 30 kWp Eigenverbrauch Anteil über 30% |
16,74 |
12,43 |
| Anlagen > 30 kWp bis 100 kWp Eigenverbrauch Anteil bis 30% |
10,96 |
6,85 |
| Anlagen > 30 kWp bis 100 kWp Eigenverbrauch Anteil über 30% |
15,34 | 11,23 |
| Anlagen > 100 kWp bis 500 kWp Eigenverbrauch Anteil bis 30% |
9,49 | 5,60 |
| Anlagen > 100 kWp bis 500 kWp Eigenverbrauch Anteil über 30% |
13,87 | 9,98 |